Das DiGA-Verzeichnis startet – die Übersichtsseite

6. Oktober 2020 – es ist soweit. Im Dezember wurde das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) verabschiedet und mit ihm die Möglichkeit, dass ÄrztInnen ihren Patienten Gesundheits-Apps als Medizinprodukte verordnen können. Für diese Apps werden dann die Kosten durch die (gesetzlichen) Krankenkassen übernommen. Heute nun ist die Webseite mit den verschreibbaren DiGAs gestartet.

Allerdings musste erst einmal der Zulassungs- und Aufnahmeprozess in das sogenannte DiGA-Verzeichnis definiert werden. Anschließend mussten die Apps, die verordnet und durch die Krankenkasse erstattbar werden wollen, diesen Prozess auch durchlaufen.

Rund fünfzehn Apps waren als die ersten Antragsteller bekannt geworden (siehe die Übersicht des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung), mittlerweile spricht man von 20 bis 25 Apps, die den Prozess bereits begonnen haben. Heute sind nun die ersten beiden Apps in das DiGA-Verzeichnis der Erstattungsfähigkeit aufgenommen worden. Sie haben den Prozess der Bewertung, wie ihn das durchführende Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) selber nennt, erfolgreich durchlaufen und können von ÄrztInnen ab sofort verordnet werden.

Es sind die App Kalmeda, die bei der Behandlung von einem Tinnitus unterstützt, und die Webanwendung velibra, bei der es um die Behandlung psychischer Probleme und Krankheiten geht.

Wir schauen in diesem Artikel aber einmal nicht auf die beiden Medizin- beziehungsweise Gesundheits-Apps, sondern auf das DiGA-Verzeichnis, das in der nächsten Zeit sicher gut wachsen wird.

Bild 1: DiGA-Verzeichnis

Das DiGA-Verzeichnis

Das DiGA-Verzeichnis ist als Unterseite vom BfArM unter diga.bfarm.de/de/verzeichnis zu finden.

Die „auf Rezept erhältlichen“ Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind alphabetisch aufgeführt, siehe Bild 1. Für jede DiGA sind die wichtigsten Informationen auf einen Blick bereits auf dieser Übersichtsseite zu erkennen, zum Beispiel bei welchen Diagnosen eine Anwendung sinnvoll ist, ob es eine Webanwendung oder eine App (iOS und/oder Android) ist, ob eine Zuzahlung vom Patienten geleistet werden muss, ob Zusatzgeräte notwendig sind und in welchen Sprachen die App erhältlich ist.

Aktuell kann nicht nach Diagnosen, die übrigens mit ihrer ICD-Nomenklatur und den medizinischen Fachbegriffen angegeben sind, gesucht werden. Tatsächlich ist das Verzeichnis momentan mit zwei DiGA natürlich überschaubar, insofern ist eine Suche momentan nicht notwendig. Ich kann mir vorstellen, dass diese Funktion noch „nachgerüstet“ wird.

Was mir nicht so gut gefällt: Es ist nicht klar ersichtlich, an welchen Stellen sich Links verbergen. Ein Indikator kann die grüne Schrift sein, aber das wird nicht konsequent durchgezogen. So ist auf der Übersichtsseite zum Beispiel das Symbol für Android und iOS grün, aber Links auf die App im entsprechenden App Store sind das nicht (die sind erst auf der Detailseite der App zu finden).

Ein wenig komisch auch, dass es Felder gibt, die wie App Icons aussehen, aber – das wäre für eine Wiedererkennung oder gar Identifikation der richtigen App ja durchaus hilfreich – es anscheinend nicht sind. So ist das von Kalmeda verwendete Icon in den App Stores von Apple und Google durch den Buchstaben „k“ gekennzeichnet, während im DiGA-Verzeichnis der ganze App-Name Kalmeda dargestellt wird, siehe Bilder 2 und 3.

Soweit zur ersten Einschätzung der Übersichtsseite. In einem weiteren Beitrag schauen wir uns die Detailseiten der DiGAs an.

Bild 2: App Store Icon
Bild 3: DiGA-Verzeichnis Icon

Mein Fazit

Mit dem DiGA-Verzeichnis startet eine bislang gut zu bedienende Übersicht über die verordenbaren DiGAs. Mit aktuell zwei DiGAs im Verzeichnis ist die Menge natürlich noch überschaubar und einige Funktionen, wie beispielsweise eine Suche, nicht notwendig.

So gibt es noch einige Verbesserungspunkte, die aber allesamt kleinere Funktionen sind und wahrscheinlich noch im späteren Verlauf umgesetzt werden.

Weiter geht es mit einem Bericht über die DiGA-Detailseite

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