Einfach erklärt:

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Sie kennen sicher die Papierakte (meist aus einem Hängeregister), in der Ihr Arzt seine Diagnosen und Untersuchungsergebnisse über Sie aufbewahrt, in den Gesprächen in der Sprechstunde mit Ihnen Notizen macht und die beständig wächst? Oder Ihr Arzt ist schon moderner und verwendet ein Computerprogramm, in das er seine Notizen und Befunde eintippt?

Mit der ePA (elektronischen Patientenakte) bekommen Sie als Patient die Gelegenheit selber eine – den Arztakten ähnliche – Akte über Ihre Gesundheit, Krankheiten und Therapien zu führen. Aber während Ihr Arzt nur seine eigenen Befunde und Untersuchungsergebnisse über Sie in seiner Akte sammelt, können Sie in der ePA die Befunde und Untersuchungsergebnisse aller Ihrer Ärzte (und noch mehr, doch dazu später) an einer Stelle für sich selbst sammeln.

WICHTIG: Die (gesetzlichen) Krankenkassen sind verpflichtet ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) kostenlos anzubieten.
Aber als Versicherter (oder PatientIn) können Sie diese nutzen, Sie müssen es aber nicht! Es ist also Ihre Wahl, ob Sie die von ihrer Versicherung angebotene ePA nutzen oder nicht.
Und Ihre Ärzte führen weiterhin ihre eigenen Patientenakten mit Notizen und Befunden etc. bei sich weiter.

Wie komme ich an meine elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePA ist eine Handy-App, die Ihnen von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird. Es gibt also nicht die eine „ePA-App“, die jeder Bundesbürger nutzen kann, sondern Sie müssen sich die ePA-App von Ihrer Krankenkasse heraussuchen.
So bin ich beispielsweise bei der Generali versichert und muss beziehungsweise kann die „Generali GesundheitsApp“ nutzen, siehe Bild 1 aus dem Apple App Store. Diese App besteht aus einem Bereich, in dem ich Arztrechnungen und Rezepte abfotografieren und zur Kostenerstattung einreichen kann, und einem Bereich, der „elektronische Gesundheitsakte (eGA)“ heißt und die ePA für die Generali-Versicherten ist.
elektronische Patientenakte
Bild 1: Generali GesundheitsApp
ePA
Bild 2: Vivy App
Andere Krankenkassen haben für ihre Versicherten andere Apps. So gibt es beispielsweise die Vivy-App, siehe Bild 2 aus dem Apple App Store, die von vier privaten Krankenversicherungen und über dreißig gesetzlichen Krankenkassen als ePA-App angeboten wird (im Google Play Store gibt es die Vivy-App natürlich auch).

Zuerst müssen Sie also herausbekommen, welche App von Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung als ePA angeboten wird (zum Beispiel auf der Webseite Ihrer Krankenkasse). Meist gibt es dort dann schon Links in die App Stores von Apple und Google, über die Sie dann die richtige App auf Ihr Handy laden können. Typischerweise müssen Sie danach Ihren Namen, Ihre Krankenkasse und Ihre Versichertennummer eingeben und auf eine Prüfung warten.

Service von meine Gesundheitshelfer.online: Übersichtsseite mit allen Krankenkassen, ihren ePAs und den App Store Links

Wie kommen Befunde und andere Dokumente in meine ePA?

Zunächst einmal: Sie haben das Recht, dass die ÄrztInnen Ihnen Ihre Dokumente in der ePA zur Verfügung stellen.
Zwar hatten wir als Patient auch schon vor der Einführung der ePA ein Anrecht auf eine Kopie der bei den Ärzten entstehenden Unterlagen, vom Untersuchungsbericht bis zum Arztbrief, aber in der Realität gibt es diverse Schwierigkeiten. So muss der Patient fast immer selber nachfragen, ob er Unterlagen als Kopie ausgehändigt bekommen kann und fühlt sich ob der Reaktion oft als „unerwünschter Arbeitsbeschaffer“ für das medizinische Personal.

Dank der Technik und den zu entwickelnden Schnittstellen zwischen den Praxisverwaltungssystemen der Ärzte und dem ePA-Standard macht die ePA hoffentlich nicht nur den Prozess der Dokumentenübergabe an den Patienten einfacher, sondern entlässt ihn damit auch aus der Störenfried- oder Bittsteller-Rolle.

Für die Speicherung von Dokumenten Ihres Arztes in Ihrer ePA müssen Sie diesem übrigens den Zugriff auf Ihre ePA gewähren. So kann er zwar Daten in der ePA lesen, aber dadurch auch erst Daten in der ePA speichern.

Weder die Krankenkasse noch ein eventuell die ePA zur Verfügung stellendes IT-Unternehmen haben Zugriff auf Ihre Daten! Den haben nur Sie und die (ÄrztInnen etc.), denen Sie den Zugriff freigeben.

Welche Dokumente können in die ePA aufgenommen werden?

Grundsätzlich wird es Schnittstellen von ÄrztInnen, ApothekerInnen und Krankenhäusern zu den ePA-Apps geben. Alle diese sogenannten Leistungserbringer können also zukünftig dem Patienten Unterlagen und Dokumente in seine ePA übermitteln.
Welche Dokumente aber in die ePA kommen, hängt in erster Linie von den Patienten selbst ab. Er kann seine ÄrztInnen auffordern, ihm Dokumente in die Akte zu stellen – oder, wenn er sie nicht in der ePA enthalten haben möchte, das auch sein lassen.

Folgende Arten von Dokumenten können aber grob in die Akte überführt werden:

  • Arztberichte und Befunde
  • Medikationsplan
  • Notfalldatensatz
  • Blutwerte
  • Röntgenbilder
  • Impfpass (ab Anfang 2022)
  • Mutterpass (ab Anfang 2022)
  • Zahn-Bonushefte (ab Anfang 2022)
  • gelbe U-Hefte für Kinder (ab Anfang 2022)

Schade übrigens, die Notizen, die Ihr Arzt sich macht, können Sie mit der ePA nicht bekommen, sondern nur „offizielle Dokumente oder Briefe“.

Heilmittelerbringer und Pflegeeinrichtungen oder -dienste haben erst einmal übrigens keinen Zugang zu den ePA und bleiben so aussen vor.

Was habe ich als Patient von der ePA?

Der wichtigste Vorteil: Sie können alle Ihre gesundheitlichen Informationen an einer Stelle sammeln. So haben Sie bei Bedarf ein vollständiges Bild Ihrer Gesundheit und Krankheiten aus der Vergangenheit und können dieses, noch wichtiger, behandelnden oder neuen ÄrztInnen darstellen.

Das ermöglicht uns als PatientInnen vor allem eine bessere Behandlung. ÄrztInnen können schneller feststellen, was für Vordiagnosen oder Probleme (zum Beispiel Allergien) es gab und gibt, die einer bestimmten Behandlung in einer akuten Situation entgegenstehen. So können sie sich dadurch für eine passendere Behandlung entscheiden.

Nur stufenweise Einführung der ePA

In Summe ist die Einführung einer elektronischen Patientenakte natürlich ein ehrgeiziges Projekt. So sollen im Endeffekt 200.000 Leistungserbringer (also ÄrztInnen etc.) und 73 Millionen Versicherte miteinander vernetzt werden. Auch wenn schon lange daran gearbeitet wird, findet deswegen eine stufenweise Einführung statt.

01.01.2021:
– Alle Versicherten können eine ePA (-App) von ihrer Krankenkasse bekommen
– Test- & Einführungsphase, nur einige ausgewählte ÄrztInnen und Krankenhäuser in Berlin und Westfalen-Lippe können Dokumente in die ePAs senden

01.07.2021:
– Alle Arztpraxen sollen an die Infrastruktur angeschlossen sein

01.01.2022:
– Alle Krankenhäuser sollen an die Infrastruktur angeschlossen sein
– Jetzt kann der Patient für jedes Dokument einzeln(!) festlegen, welcher Arzt es (wie lange) sehen darf

Zur Erklärung des letzten Punktes: Die ePA hat zwei Dokumentenbereiche, Dokumente des Versicherten (zum Beispiel selber in der ePA erfasste Blutdruckdaten) und Dokumente der Leistungserbringer (ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen etc.).

Mit dem Start der ePA in 2021 können wir als Nutzer nur Dokumentenbereiche (zum Beispiel den Bereich der Dokumente der Leistungserbringer) mit allen Inhalten, aber nicht nur einzelne Dokumente zur Einsicht freigeben.

Dafür können wir differenzieren, welche Arztpraxis Zugriff hat. Und wir können den Zeitraum bestimmen, für den die jeweiligen Ärzte diesen Zugriff haben. Also beispielsweise kann ich einem Facharzt nur heute, den aktuellen Tag, den Zugriff gestatten, an dem ich in seiner Sprechstunde bin. Und gleichzeitig kann ich meinem Hausarzt einen längeren Zugriff erlauben.

Erst ab 2022 können Patienten dann einzeln entscheiden, welcher Arzt welche Befunde genau zu sehen bekommt. Dass dies erst nächstes Jahr kommt, war übrigens der Grund, warum sich der Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik, Professor Ulrich Kelber, über die Datensicherheit der ePA beschwerte.

Mein Fazit

Ich werde mit der Nutzung der ePA so schnell wie möglich beginnen. Auf die Gelegenheit alle meine medizinischen Unterlagen (in erster Linie: für mich selber) im Zugriff zu haben, darauf habe ich schon lange gewartet.

Auch der Vorteil die Kommunikation zwischen meinen Ärzten zu verbessern, in dem ich ihnen selber Befunde und Untersuchungsergebnisse anderer Ärzte freischalte, überzeugt mich von einer Nutzung.

Als Informatiker finde ich es zwar schwer verständlich, dass man nicht gleich mit der Einführung der ePA einzelne Dokumente, sondern nur die ganze Akte freigeben kann. Aber in einem Jahr soll diese Funktion ja kommen und ich sehe andererseits keine Notwendigkeit darauf zu warten, bevor ich meine ePA zumindest anfangen werde zu füllen. Und hier auf meinem Blog werde ich über die Erfahrungen berichten.

Was halten Sie davon, was fehlt Ihnen vielleicht oder was werden Sie auf jeden Fall nutzen?
Schreiben Sie Ihre Meinung in die Kommentare!

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