Das Ärzteblatt hat auf seiner Webseite am 19.9.2016 einen Artikel zu den sogenannten Fitness-Trackern und was Krankenkassen in Bezug auf die Nutzung von diesen Geräten von ihren Versicherten verlangen dürfen (und insbesondere auch was nicht) veröffentlicht. Darin wird aus dem Jahresbericht 2015 des Bundesversicherungsamtes (BVA) zitiert, das den Krankenkassen im letzten Jahr untersagt hat, die Nutzung von Fitness-Apps zur Erreichung von Bonus-Leistungen zu verlangen! Auch nur das Verlangen nach Daten aus solchen Trackern ist den Krankenkassen danach untersagt!

Die Krankenkassen dürfen zwar einen Bonus für hochwertige Angebote eines gesundheitsbewussten Verhaltens gewähren, aber zur Sicherstellung der Qualität sind diese Apps nicht geeignet und lediglich Angebote unter nachweislich fachlicher Anleitung werden zur Bonusgewährung akzeptiert. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Anlass von Patienten die Daten aus Fitness-Apps zu verlangen, so das Bundesversicherungsamt weiter.

Möglich ist – davon unabhängig – übrigens ein Zuschuss für die Anschaffung von Fitness-Trackern der Versicherten durch die Krankenkasse als eine Form der Bonusleistung.




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